
Wohnschirm
Wohnschirm des Sozialministeriums
Welche Hilfe kann ich bei Mietrückständen erhalten?
Das Programm Wohnschirm des Sozialministeriums
unterstützt MieterInnen, die im Zuge der Teuerung ihre Miete nicht mehr
bezahlen können und dadurch von Delogierung bedroht sind und schützt damit
vor dem Wohnungsverlust.
Achtung: Dieser Antrag kann nur 1-mal im Leben gestellt werden.
Ein Zweitantrag ist nicht möglich!
Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich
Unterstützung zu suchen?
Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie
besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann Ihr/e
VermieterIn zur Kündigung Ihres Mietvertrages berechtigt sein.
Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie
- einen
Mietrückstand haben,
- in
Österreich hauptwohnsitzgemeldet sind und
- den
Mietrückstand aus eigenen Mitteln nicht decken können.
- wissen,
dass es in Zukunft zu Mietrückständen kommt aufgrund von Arbeitsausfall,
Krankheit
Kontakt:
Volkshilfe Kärnten
Platzgasse 18
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Alexander Matzan, BA MA
Sozialarbeiter
T: +43 664 889 462 05
E-Mail:
Anna-Maria Kogler, BA
Sozialarbeiterin
T: +43 664 889 462 24
E-Mail:
Nicole Jamnig, BA
Sozialarbeiterin
Tel: +43 664 814 198 6
E-Mail:

