Wohnschirm
Wohnschirm des Sozialministeriums
Welche Hilfe kann ich bei Mietrückständen erhalten?
Das Programm Wohnschirm des Sozialministeriums unterstützt MieterInnen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Delogierung bedroht sind und schützt damit vor Wohnungsverlust.
Wohnschirm ergänzt bis Ende 2023 die vorhandenen Unterstützungsleistungen bei Mietschulden, etwa der Länder, der Städte oder der Gemeinden.
Warum ist es wichtig, bei Mietschulden so rasch wie möglich Unterstützung zu suchen?
Mietschulden sind sogenannte „gefährliche Schulden“, weil sie besonders negative Folgen haben können: Wenn Sie Mietschulden haben, kann Ihr/e VermieterIn zur Kündigung Ihres Mietvertrages berechtigt sein.
Wann soll ich mich bei Mietrückständen beraten lassen?
Eine Beratung ist sinnvoll, wenn Sie
- einen Mietrückstand haben,
- in Österreich hauptwohnsitzgemeldet sind und
- den Mietrückstand aus eigenen Mitteln nicht decken können.
Kontakt:
Volkshilfe Kärnten
Platzgasse 18
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Alexander Matzan, BA MA
Sozialarbeiter
T: +43 664 889 462 05
E-Mail:
Anna-Maria Kogler, BA
Sozialarbeiterin
T: +43 664 889 462 24
E-Mail:
Nicole Jamnig
Sozialarbeiterin
Tel: +43 664 814 198 6
E-Mail:
Julia Seiner, BA MA
Projektmitarbeiterin
Tel: +43 664 889 462 17
E-Mail: